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Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Die seit dem 25. Mai 2018 anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäi- schen Union (EU) gibt europaweit einheitliche Vorgaben an den Umgang mit personenbezogenen Daten. Um dem Berufsstand der Steuerberater eine praxisgerechte Anwendung der Vorschriften zu ermöglichen, haben die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und der Deutsche Steuerberaterver- band e.V. (DStV) gemeinsame Praxishilfen entwickelt, die insbesondere den kleinen und mittelstän- dischen Kanzleien bei der Organisation ihrer datenschutzrelevanten Arbeitsprozesse helfen sollen.
BFH: Zur Umsatzbesteuerung von Leistungen eines gemeinnützigen Sportvereins
Die bisherige Verwaltungspraxis zur Nichtsteuerbarkeit von Leistungen, die Sportvereine gegenüber ihren Mitgliedern erbringen, steht im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des BFH sowie zu den Vorgaben des Unionsrechts (BFH, Urteil v. 13.11.2025 – V R 4/23).
Stteuerberater bietet Unterstützung an
Marcus Duscha, Herderstraße 9, 39218 Schönebeck, marcus.duscha@stb-duscha.de
Kanzleiübernahme Hannover
Für unsere erfolgreiche, mittelgroße Steuerkanzlei in Hannover suchen wir eine Kanzlei zur Übernahme. Wir bieten eine reibungslose Übergabe, gewährleisten [...]
BFH: Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn
Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt. Dies hat der BFH mit Urteil vom 19.11.2025 entschieden.

