[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem „Zweiten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz)“ sind folgende lohnsteuerrelevanten Änderungen vorgesehen:
- Der Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vergangene Kalenderjahr mehr als 1.080 €, aber nicht mehr als 5.000 € (bislang: 4.000 €) betragen hat. Diese Änderung in § 41a Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz EStG soll mit Wirkung ab 2017 gelten.
- Die Grenze für das Vorliegen von Rechnungen über Kleinbeträge soll von bislang 150 € auf 200 € angehoben werden. Diese Rechtsänderung soll mit Wirkung ab 2017 gelten und ist insbesondere auch für die Abrechnung von Reisekosten und Bewirtungskosten bedeutsam. Verbände fordern eine weitergehende Erhöhung; der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bleibt abzuwarten.
- Bei der Lohnsteuerpauschalierung von kurzfristig Beschäftigten soll nach der Stellungnahme des Bundesrates die Arbeitslohngrenze von bislang 68 € auf 72 € angehoben werden. Zum Hintergrund: Eine Pauschalierung von steuerlich kurzfristig Beschäftigten mit 25 % ist i.d.R. nur zulässig, wenn der durchschnittliche Tageslohn bislang 68 € nicht übersteigt. Die durchschnittliche Tageslohngrenze knüpft an den Mindestlohn an (8 Stunden x 8,50 € = 68 €). Da der Mindestlohn zum 1. Januar 2017 voraussichtlich auf 8,84 € steigt, wird vom Bundesrat die Anhebung der durchschnittlichen Arbeitslohngrenze auf 72 € gefordert. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Vorschlag im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens aufgegriffen wird.
Praxishinweis
Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz soll am 20. Oktober 2016 abschließend im Bundestag behandelt werden. Danach bleibt abzuwarten, ob der Bundesrat diesem Gesetzespaket zustimmen wird. Es ist von einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Spätherbst 2016 auszugehen. Wir werden Sie informieren.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row el_class=“est_seminar_blog_footer“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text el_class=“meldungen_footer“][shortcode id=“1539″][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space height=““ el_class=“abstand_content_footer“][/vc_column][/vc_row]