[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Bitte beachten Sie: Aus Gründen der Aktualität und Wichtigkeit wurde das Kollegenseminar „Aktuelle Besteuerung von Kapitalgesellschaften und deren Anteilseignern 2017/2018“ bei den Seminarinhalten um den Punkt Koordinierter Ländererlass zum neuen Erbschaftsteuergesetz v. 22.6.2017 und Auswirkungen auf die Kapitalgesellschaften und deren Anteilseigner ergänzt.
Zur Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts haben die obersten Finanzbehörden der Länder vor kurzem einen koordinierten Ländererlass verabschiedet. Aufgrund der abweichenden Haltung Bayerns zu einigen Erlassregelungen konnte kein „gleichlautender“ Erlass verabschiedet werden.
Im Detail erläutert wird darin die Anwendung praktisch wichtiger erbschaft- und schenkungsteuerrechtlicher Vorschriften, etwa § 13a ErbStG, der die Steuerbefreiung von Betriebsvermögen regelt, § 13b ErbStG, der die Bestimmung des begünstigungsfähigen Vermögens regelt oder zum Abschmelzmodell des § 13c ErbStG. Erläutert werden ferner die Regelungen zur Stundung (§ 28 ErbStG) sowie zur Verschonung (§ 28a ErbStG).
Stand: 1.8.2017[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]