[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]BFH-Urteil vom 3.8.2016 (AZ: IX R 14/15)
Die Aufwendungen für die komplette Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Sie müssen vielmehr über einen Zeitraum von zehn Jahren im Wege AfA abgeschrieben werden.
Urteil vom 3.8.2016 (AZ: IX R 14/15)
Pressemitteilung des BFH Nr. 74 vom 7.12.2016[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]