[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Der Bundestag hat am 29.09.2016 der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zur Erbschaftsteuerreform zugestimmt. Der Bundesrat wird sich am 14.10.2016 mit dem Vermittlungsergebnis befassen.
„Die nun auf Grundlage des Vermittlungsergebnisses vom 22. September beschlossene Fassung des Gesetzes enthält die bis zuletzt strittigen Kriterien zur Bewertung vererbter Betriebsvermögen, insbesondere zum Kapitalisierungsfaktor von 13,75 für das vereinfachte Ertragswertverfahren, zum Vorwegabschlag bei Familienunternehmen, zur Optionsverschonung für Verwaltungsvermögen sowie zu den Voraussetzungen für eine Steuerstunden. Sie umfasst ferner Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs. So gibt es keine Wiedereinführung der sogenannten Cash-Gesellschaften. Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Jachten, Kunstwerke werden grundsätzlich nicht begünstigt. Die neue Gesetzesfassung enthält zudem weitere technische und klarstellende Änderungen an dem ursprünglichen Bundestagsbeschluss, unter anderem bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln und bei Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke zum Beispiel von Brauereien. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft.“ (Pressemitteilung Bundestag)
Sie finden den vom Bundestag verabschiedeten Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses HIER.
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