[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Am 19.5.2016 informiert Prof. Dr. Jens Poll in der Villa Tramm zum Thema „Qualitätssicherung nach dem APAReG“ – Die Begrüßung und Einführung in das Thema erfolgt durch Prof. Dr. H.-Michael Korth
Das APAReG wird nicht nur die Berufsaufsicht über die WP’s und vBP’s verändern, sondern auch die Berufsausübung und die zugehörige Qualitätssicherung. Doch sind die Änderungen tatsächlich so gravierend, wie teilweise befürchtet wird?
Nach den derzeit geltenden Vorschriften haben sich Berufsangehörige und Berufsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen, alle sechs Jahre einer Qualitätskontrolle zu unterziehen. Der Regierungsentwurf des APAReG sieht nun vor, dass zukünftig die Qualitätskontrolle auf der Grundlage einer Risikoanalyse mindestens alle sechs Jahre stattfindet.
Es stellt sich nun die Frage, was unter einer Risikoanalyse zu verstehen ist und welche Kriterien für die Anordnung einer Qualitätskontrolle herangezogen werden. Auf der Veranstaltung „Qualitätssicherung nach dem APAReG – Ändert sich so viel?“ am 19. Mai 2016 in der Villa Tramm von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr informiert WP/StB/RA Prof. Dr. Jens Poll über die aktuellen Entwicklungen und den derzeitigen Stand des Verfahrens.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]