[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Immer häufiger werden verfassungsrechtliche Bedenken gegen ungerecht empfundene oder mit der „heißen Nadel gestrickte“ und deshalb fehlerhafte Steuernormen laut, konstatiert Professor Dr. Hans-Michael Korth, Präsident des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt, anlässlich der Eröffnung der Landesverbandstagung in Lüneburg mit Sorge. Eines der jüngeren Beispiele sei die Pendlerpauschale. Für Korth sind solche Gesetzespannen vor allem deshalb unerträglich, weil der Gesetzgeber über Experten-Kritik an geplanten Änderungen einfach hinweggeht. Dabei werden die Bedenken in aller Regel frühzeitig erhoben und auch umfangreich begründet. „Hier herrscht ein Klima der gesetzgeberischen Arroganz zum Nachteil aller Steuerbürger!“, moniert Korth.
Nach seinen Erfahrungen bieten Vorläufigkeitsvermerke, die die Bescheide in bestimmten Punkten offenhalten, keine hinreichende Rechtssicherheit. Dies belaste auch das Verhältnis des Steuerbürgers zur Finanzverwaltung. Zunehmend fehle den Steuerbürgern – verständlicherweise wie Korth meint – das Verständnis dafür, dass es nicht möglich sein soll, von vornherein verfassungskonforme Steuergesetze zu schaffen.
Für Korth ist aber vor allem der Vertrauensschwund des Steuerbürgers in den Fiskus ein ernstes Anzeichen für abnehmende Steuermoral.
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