[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]Zur steuerlichen Anerkennung einer Organschaft im GmbH-Konzern

Dies hat der 13.Senat des FG Köln mit Urteil vom 13.5.2009 (Az.: 13 K 4779/04) entschieden und ist damit der langjährigen Rechtsprechung des BFH erneut entgegen getreten. Der BFH erkennt einen Gewinnabführungsvertrag steuerlich nur an, wenn im Vertrag ausdrücklich eine Verlustübernahme entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG vereinbart wurde.Dieses Ergebnis hält der 13. Senat vor dem Hintergrund der aktuellen Zivilrechtslage für verfassungsrechtlich bedenklich. Nach der unangefochtenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kämen die Verlustübernahme- und Gläubigerschutzregelungen der §§ 302 und 303 AktG beim GmbH-Vertragskonzern unmittelbar zur Anwendung. Dies gelte unabhängig davon, ob sie ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen worden seien oder nicht. Eine steuerliche Ungleichbehandlung dieser rechtlich und wirtschaftlich identischen Sachverhalte könnte deshalb einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG darstellen.Gegen das Urteil ist die Revision beim BFH zugelassen. Mit seinem ersten Versuch, den BFH von seiner Rechtsauffassung zuüberzeugen (Urteil vom 22.6.2005, Az.: 13 K 5299/04) war der 13. Senat noch gescheitert (BFH-Urteil vom 22.2.2006, I R 73/05).

Die Entscheidungen des FG Köln sind in der Rechtsprechungsdatenbank NRW-Entscheidungen veröffentlicht. (Anm. d. Redaktion: Link ist veraltet)

Das Urteil des FG Köln vom 13.5.2009 (Az.: 13 K 4779/04) finden Sie hier… (Anm. d. Redaktion: Link ist veraltet)

Das Urteil des FG Köln vom 22.6.2005 (Az.: 13 K 5299/04) finden Sie hier. (Anm. d. Redaktion: Link ist veraltet)

Für die Pressemitteilung des FG Köln vom 1.9.2009 klicken Sie bitte hier.(Anm. d. Redaktion: Link ist veraltet)[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row el_class=”meldungen_footer”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text el_class=”meldungen_footer”][shortcode id=”1517″][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space height=”” el_class=”abstand_content_footer”][/vc_column][/vc_row]