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Der Präsident des Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V., Prof. Dr. H.-Michael Korth, hat sich in einem Schreiben an das Niedersächsische Finanzministerium für eine Abschaffung der geplanten Neuerungen eingesetzt, weil das Ehrenamt einen immens wichtigen Beitrag in der Gesellschaft leiste und nicht mit zusätzlichem Bürokratieaufwand belastet werden dürfe. Insbesondere die im Schreiben geforderte nachvollziehbare Dokumentation des tatsächlichen Zeitaufwands verursache einen erheblichen Mehraufwand.
Der Hintergrund:
Im BMF-Schreiben vom 2.1.2012 hat sich das BMF zur Angemessenheit der Vergütung ehrenamtlicher Tätigkeiten geäußert und die in § 4 Nr. 26b UStG geregelten Anforderungen an eine Umsatzsteuerbefreiung streng ausgelegt. Gefordert wurden insbesondere erweiterte Dokumentationspflichten zum Zeitaufwand. Ferner führe eine pauschale Vergütung dazu, dass sämtliche für die ehrenamtliche Tätigkeit gezahlten Vergütungen der Umsatzsteuer unterliegen. Mit Schreiben vom 21.3.2012 hat das BMF nun die Verschiebung der Neuregelungen bekannt gegeben.
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