Die Fraktionen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags ringen seit September um die Regierungsentwürfe des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) und des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG). Am 16.10. schloss das Gremium immerhin das Verfahren zum JStG 2024 ab. Mit unzähligen Änderungen reicherten die Ampel-Partner das Vorhaben an. Der DStV konnte mit seinen Anregungen teils punkten.

Bevor es zum Showdown im Finanzausschuss kam, tauschte sich DStV-Präsident StB Torsten Lüth intensiv mit MdB StBin Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin CDU/CSU, aus. Dabei ging es vornehmlich um Erleichterungen für die kleinen und mittleren Kanzleien und deren Mandanten – wie den Verzicht auf die Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen, einer Stärkung der Abschreibungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern oder im Wege des Sammelpostens und einer praxisnäheren Ausgestaltung der E-Rechnung.

Ein Dorn im Auge des Berufsstands: der erneute Versuch der Bundesregierung, die rein nationale Meldepflicht einzuführen. Als Sachverständiger in der Anhörung des Finanzausschusses zum SteFeG drängte der DStV nachdrücklich auf den Verzicht. RAin/StBin Sylvia Mein (DStV-Geschäftsführerin) bezeichnete den wiederholten Vorstoß im Hearing als großen Humbug (vgl. Information des Deutschen Bundestags zum Hearing vom 07.10.2024). Sie verwies dabei auch auf die vielen gewichtigen Stimmen gegen die Anzeigepflicht, die seit dem Einführungsversuch durch das Wachstumschancengesetz erstarkten. So etwa der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats, die vom BMF eingesetzte, unabhängige Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ oder die Einschätzung von Prof. Dr. Christine Osterloh-Konrad (Eberhard Karls Universität Tübingen) bei der Anhörung des Bundestags zum Wachstumschancengesetz (vgl. DStV-Stellungnahme S 13/24 zum SteFeG, Stellungnahme von Prof. Osterloh-Konrad vom 06.11.2023).

Kurz vor der Anhörung wandte sich zudem eine starke Allianz von Wirtschafts- und Berufsorganisationen – darunter der DStV – an Bundestag und Bundesrat mit einem deutlichen Statement gegen die Anzeigepflicht.

Die harsche Kritik dürfte allerdings verhallen. Der Bundestag dürfte dem Bundesrat das SteFeG mit dem Instrument zur Abstimmung vorlegen. Wie es mit dem SteFeG weitergeht, ist offen. Die Ampel-Partner haben den Abschluss vertagt.

Der Gesetzentwurf zum JStG 2024 bahnt sich hingegen weiter seinen Weg durch das Parlament. Nach intensivem Ringen passierte er den Finanzausschuss des Deutschen Bundestags mit unzähligen Neuerungen (vgl. Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses, BT-Drs. 20/13419). Darunter: Highlights, die der DStV in seiner Stellungnahme S 14/24 zum Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrats angeregt hat. Die Neuerungen enthalten aber auch arg bittere Pillen. Hier ein kleiner Auszug der Anpassungen:

  • Änderungen bei der Besteuerung von Kleinunternehmern (§ 19 UStG) – u.a. (wie vom DStV angeregt) ein Verzicht auf die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen (vgl. DStV-Info vom 17.09.2024),
  • bei den Steuervergünstigungen für Personengesellschaften in der Grunderwerbsteuer: (wie vom DStV angeregt) Klarstellung, dass mit Auslaufen der Regelung zum Status Quo-Erhalt kein Verstoß gegen die Nachbehaltensfristen eintritt (vgl. DStV-Stellungnahme S 14/24),
  • Erweiterung des Umfangs der zu übersendenden Daten bei der E-Bilanz (sehr kritisch dazu: DStV-Stellungnahme S 14/24),
  • Grundsteuer: Nachweismöglichkeit des niedrigeren gemeinen Werts,
  • im Vergleich zum Regierungsentwurf weitreichende Änderungen bei der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen,

Mit vielen Aspekten gingen die Ampel-Partner auf die Forderungen des Bundesrats ein. Der Gesetzentwurf passiert am 18.10.2024 den Deutschen Bundestag. Am 22.11.2024 befindet der Bundesrat über das Vorhaben.