Elektronische Rechnungen sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Entsprechende umsatzsteuerrechtliche Regelungen sind im Wachstumschancengesetz enthalten, dem der Bundesrat am 22.3.2024 zugestimmt hat. Die wichtigsten Infos für Ihre Mandanten sind in der nachfolgenden Übersicht zusammengefasst.