In einem Schreiben an den niedersächsischen Wirtschaftsminister Olaf Lies setzt sich Präsident Christian Böke dafür ein, dass Kosten der prüfenden Dritten, die nach Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen entstehen, berücksichtigt und gefördert werden können.

Im Rahmen der Schlussabrechnungen sind die Rechnungen der prüfenden Dritten als Fixkosten zu erfassen und damit förderfähig. Im Zuge der Bearbeitung der eingereichten Schlussabrechnungen kommt es regelmäßig zu umfangreichen Rückfragen der Bewilligungsstellen, die bei den prüfenden Dritten zu einer Vielzahl an Arbeitsstunden führen, die wiederum den Antragstellerinnen und Antragstellern berechnet werden müssen.

Derzeit besteht nach dem Einreichen der Schlussabrechnung keine Möglichkeit mehr, diese weiteren Kosten durch eine nachträgliche Anpassung der Schlussabrechnung gefördert zu bekommen, was dem beabsichtigten Ziel der Förderung widerspricht.

 

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