Doppelte Haushaltsführung: Mietkosten nach Beendigung einer doppelten Haushaltsführung und Kostenabzug
Das FG Münster hat sich mit Urteil vom 12. Juni 2019 zur Frage geäußert, bis wann Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses abzugsfähig sind. Das FG Münster ließ den weiteren Werbungskostenabzug mit folgender Begründung zu.