BMF: Steuerfreiheit für sportliche Veranstaltungen, die gemeinnützige Sportvereine gegen Mitgliedsbeiträge durchführen
Beruft sich eine Vereinigung unmittelbar Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) und behandelt die anfallenden Mitgliederbeiträge in der Folge abweichend von Abschnitt 1.4 UStAE als steuerbares Entgelt für die von ihr gegenüber den Mitgliedern erbrachten Leistungen, kommt die Anwendung der Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 22 Buchstabe b UStG grundsätzlich in Betracht.