Mit dem dringenden Appell „Keine Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen einführen“ wenden sich die Kammern und Verbände betroffener Unternehmen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte gegen den erneuten politischen Vorstoß im Steuerfortentwicklungsgesetz.
Das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) bahnt sich aktuell seinen Weg durch das Gesetzgebungsverfahren. Im Schlepptau: die wiederbelebten Regelungen zur Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen. Aus gewichtigen Gründen im Vermittlungsausschuss zum Wachstumschancengesetz gescheitert, soll das Instrument Unternehmen und Beratern nun mithilfe des SteFeG aufgebürdet werden.
Dem stellen sich Wirtschafts- und Berufsorganisationen – darunter der DStV – nun mit einem deutlichen Statemententgegen. Ihre Botschaft an die Mitglieder von Bundesrat und Bundestag: Die mit der Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen einhergehenden zusätzlichen Bürokratielasten sind ein Brechen politischer Versprechen. Statt des seitens der Politik zugesicherten Abbaus bürokratischer Belastungen, soll neue Bürokratie geschaffen werden, ohne dass sich daraus ein tatsächlicher Erkenntnisgewinn ergibt.
Ebenso ablehnend argumentierte jüngst der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats in seinen Beschlussempfehlungen zum Gesetzentwurf (BR-Drs. 373/1/24). Darin betont er, dass zusätzliche Meldungen über nahezu ausschließlich bereits bekannte Gestaltungen die Erledigung wichtiger Aufgaben behindern. Bei rein innerstaatlichen Sachverhalten habe die Verwaltung auch ohne ein aufwendiges und bürokratisches Meldesystem bereits einen guten Überblick über die verschiedenen Gestaltungen. Aufgrund der ohnehin schon hohen Belastung könne eine zeitnahe Auswertung zudem nicht gewährleistet werden.
Der Bundesrat hat am Freitag, den 27.9.2024, zum Gesetzentwurf Stellung genommen. Er ist dem Vorschlag des Wirtschaftsausschusses zur Streichung der geplanten Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen nicht gefolgt. Der Gesetzentwurf – nebst Regelungen zur nationalen Anzeigepflicht – liegt damit nun im Bundestag.
Der DStV wird sich weiterhin stark machen, das bürokratische Vorhaben zu verhindern. Erst kürzlich hatte DStV-Präsident Lüth im Gespräch mit MdB StB Markus Herbrand (Finanzpolitischer Sprecher FDP) das Veto des DStV zu der Maßnahme bekräftigt (DStV‑Information vom 17.9.2024).