[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]Steuerberaterverband begrüßt Stärkung des Ehrenamts

Der Bundesrat hat Anfang März das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts verabschiedet. Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V. begrüßt das Gesetz und informiert über wichtige Änderungen, die rückwirkend zum 1.1.2013 in Kraft treten.

Sie sogenannte Übungsleiterpauschale wird von 2.100 auf 2.400 Euro angehoben. In dieser Höhe bleiben die Einnahmen aus einer nebenberuflichen ehrenamtlichen Tätigkeit steuer- und sozialversicherungsfrei. “Der Personenkreis, der in den Genuss der Vergünstigung kommen kann, ist groß”, sagt Heinz-Dieter Blümke, Steuerberater und Vizepräsident des Verbandes. Die Übungsleiterpauschale kommt zum Beispiel für Ausbilder, Erzieher oder Betreuer in Betracht. Begünstigt sind auch Sporttrainer oder Lehrbeauftragte an Volkshochschulen, Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten oder Altenhelfer. Auch künstlerische Tätigkeiten sind beispielhaft zu nennen, wie etwa als Chorleiter oder Musiklehrer.

Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit nicht im Hauptberuf ausgeübt wird und im Dienst oder Auftrag einer öffentlichen oder öffentlich-rechtlichen Institution, eines gemeinnützigen Vereins, einer Kirche oder vergleichbaren Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke erbracht wird. Daneben wird die allgemeine Ehrenamtspauschale von 500 auf 720 Euro erhöht. Die Ehrenamtspauschale kann für jede Art von Tätigkeit für gemeinnützige Vereine, kirchliche oder öffentliche Einrichtungen in Anspruch genommen werden, etwafür eine Tätigkeit als Vereinsvorstand, Platzwart oder Schatzmeister, jedoch nicht für Tätigkeiten im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wie zum Beispiel in der Vereinsgaststätte.

Eine weitere Neuerung betrifft die so genannte Zweckbetriebsgrenze. Zweckbetriebe können von Vereinen zur Mittelbeschaffung eingerichtet werden, so etwa bei Sportveranstaltungen. Insoweit durften bislang bis zu 35.000 Euro “steuerunschädlich” eingenommen werden. Diese Grenze ist auf 45.000 Euro angehoben worden.

Wer zu diesen komplexen Themen Fragen hat, sollte Rat beim Steuerberater einholen. Einen Steuerberater in Ihrer Nähe finden Sie im Steuerberater-Suchservice unter www.dstv.de.[/vc_column_text][vc_column_text][shortcode id=”1494″][/vc_column_text][vc_column_text]> Mitteilung als PDF-Datei[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row el_class=”meldungen_footer”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text el_class=”meldungen_footer”][shortcode id=”1517″][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space height=”” el_class=”abstand_content_footer”][/vc_column][/vc_row]