[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Hannover, November 2015 – Ein Studium gilt als solider Grundstein für die spätere Karriere. Erfreulicherweise greift der Staat bei einer solch kostenträchtigen Investition seinen Bürgern unter die Arme. Zum Beispiel mit dem Kindergeld, zu dessen Gewährung das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3.9.2015, Aktenzeichen VI R 9/15, nun Klarheit schafft: Demnach kommt es bei Masterstudierenden auf die Art des Studiums an.
Kinder werden steuerlich grundsätzlich nur berücksichtigt, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erklärt der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt. Auch darf nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums der Nebenjob des Nachwuchses regelmäßig wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden in Anspruch nehmen.
In dem kürzlich ergangenen Urteil des BFH äußert sich das Gericht dazu, was zur Erstausbildung gehört. „Diese Entscheidung dürfte viele Masterstudierende und ihre Eltern erfreuen. Bei denjenigen, die einen konsekutiven Masterstudiengang absolvieren, spricht vieles dafür, dass sie noch eine „einheitliche Erstausbildung“ durchlaufen, da Bachelor- und Masterstudium zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt sind.“, so Dr. George Alexander Wolf, Hauptgeschäftsführer des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt. Ein sachlich enger Zusammenhang zwischen Grund- und Folgestudium ist gegeben, wenn der Masterstudiengang derselben Berufssparte oder demselben fachlichen Bereich zugeordnet wird. Daneben wird eine einheitliche Erstausbildung angenommen, wenn trotz Bachelorabschluss der von Kind und Eltern bestimmte Wunschberuf noch nicht ausgeübt werden kann.
Sie irren noch für ECTS, Module und das Diploma Supplement durch den Dschungel des Bologna-Prozesses? Lassen Sie sich doch von einem Experten zumindest für steuerliche Fragen zu Ausbildung und Studium den Weg weisen und sprechen Sie vorab einfach einen Steuerberater in Ihrer Nähe an.[/vc_column_text][vc_column_text][shortcode id=“1494″][/vc_column_text][vc_column_text]> Mitteilung als PDF-Datei[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row el_class=“meldungen_footer“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text el_class=“meldungen_footer“][shortcode id=“1517″][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space height=““ el_class=“abstand_content_footer“][/vc_column][/vc_row]