DStV-Präsident Lüth kritisiert politisches Misstrauen gegenüber Berufsstand

DStV-Präsident StB Torsten Lüth forderte in seiner Eingangsrede beim 46. Deutschen Steuerberatertag einen stärkeren politischen Handlungswillen zum Bürokratieabbau und ein klares „Nein“ zur Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen.

 

Anhörung zum ZuFinG: DStV für weitere Verbesserungen bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

Das Start-up-Ökosystem in Deutschland soll mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) im internationalen Wettbewerb gestärkt werden. Auch KMU sollen profitieren. Der DStV setzte sich als Sachverständiger in der An- hörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags zum Gesetzentwurf u.a. für flexiblere Regelungen bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ein.

 

DStV-Präsident im Austausch mit BMF-Unterabteilungsleiterin zur Digitalisierung

StV-Präsident StB Torsten Lüth tauschte sich mit MDgin Dr. Elke Bau- mann, der neuen Leiterin der BMF-Unterabteilung IV A „Strategische Steuerung; Grundsatzfragen des Steuersystems und Koordinierung; Or- ganisation und Automation, Konsens“, zu digitalen Entwicklungen im Besteuerungsverfahren aus.

 

BMF gibt Vorabhinweise zur elektronischen Rechnung

Mit dem Wachstumschancengesetz werden die Regelungen zur Einführung der elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze im Umsatzsteu- ergesetz verankert. Das BMF hat bereits vor Abschluss des parlamentari- schen Gesetzgebungsverfahren erste Hinweise dazu verlautbaren lassen, ob die bereits bekannten Formate XRechnung und ZUGFeRD die Anforderungen an eine elektronische Rechnung erfüllen.

 

Aktualisierte Fassung der gemeinsamen Hinweise von DStV und BStBK zum Datenschutz in der Steuerkanzlei

Die Vorschriften der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) sind seit mittlerweile 5 Jahren in Kraft und bestimmen seither auch den Kanzleialltag, wenn es um den Umgang mit personenbezogenen Daten geht. DStV und Bundes- steuerberaterkammer (BStBK) haben hierzu frühzeitig gemein- same Hinweise veröffentlicht, die nun in einer aktualisierten Fassung vorliegen.

 

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