Der Gewerbesteuerbescheid bedeutete in seiner bisherigen Papierform für zahlreiche Unternehmen einen hohen Erfüllungsaufwand. Mit dem digitalen Gewerbesteuerbescheid, dessen Umsetzung in 2023 gestartet ist, kann nun dieser Vorgang optimiert werden, so dass die Steuerpflichtigen und ihre Steuerbüros die Bescheide maschinell weiterverarbeiten können. Von einem elektronisch übermittelten Steuerbescheid profitieren jedoch nicht nur die Unternehmen. Auch für die Kommunen bietet er eine Chance, um Prozesse und Abläufe zu verbessern und effizienter zu gestalten und so personelle Kapazitäten freizumachen, die an anderer Stelle benötigt werden.
Ziel ist es, dass Unternehmen und Angehörige der steuerberatenden Berufe direkt bei Abgabe der Gewerbesteuererklärung mitteilen können, ob sie den Gewerbesteuerbescheid in digitaler Form erhalten wollen. Dazu müssen sie den sog. „Elektronischen Zustellwunsch“ in MeinElster bzw. der Kanzleisoftware auswählen. Der Gewerbesteuerbescheid wird dann – wenn bei der zuständigen Kommune die technischen Voraussetzungen abgeschlossen sind – online zugestellt.
In Niedersachsen beteiligen sich derzeit sechs Pilot- und Testkommunen (Emden, Brake, Uetze, Garbsen, Hannover und Coppenbrügge), sieben IHKs sowie sechs HKR-Hersteller an der Pilotierung.
Interessierte Steuerberaterinnen und Steuerberater aus dem Bereich der Testkommunen können den digitalen Gewerbesteuerbescheid im Rahmen der Pilotierung sowohl in MeinElster oder in Datev etc. ab dem Erhebungszeitraum 2022 umsetzen und werden dann von der federführenden Projektgesellschaft während des ganzen Prozesses persönlich begleitet. Schön wären Fälle ohne Nullbescheid und mit einer Gesellschaft bzw. Betriebstätten im Land Niedersachsen.
Interessenten, die als Angehörige der steuerberatenden Berufe an der Pilotierung teilnehmen möchten, können sich dazu gerne bei Herrn Jens Meincke (Jens.Meincke.ext@init.de) melden.
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