Seit 2021 müssen neu gegründete Unternehmen im Jahr der Gründung und im darauffolgenden Jahr ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen nicht mehr wie zuvor monatlich abgeben. Diese Regelung soll nun evaluiert werden. Hierfür sind Steuerberaterinnen und Steuerberater aufgerufen, sich an der Umfrage des BMF zu beteiligen.
Bürokratie haben wir in Deutschland bekanntermaßen genug! Jegliche Maßnahmen zum Abbau sind daher gern gesehen. So begrüßte der DStV auch den vorübergehend eingeführten Verzicht auf die monatliche Abgabe von Umsatzsteuer‑Voranmeldungen (USt-Voranmeldungen) für neu gegründete Unternehmen (vgl. Drittes Bürokratieentlastungsgesetz vom 22.11.2019). Die verpflichtende Abgabe im Monatsturnus ist seither im Jahr der Gründung und im darauffolgenden Jahr ausgesetzt. Existenzgründer sollen so unterstützt werden. Die Maßnahme wurde zunächst auf sechs Jahre begrenzt.
Die Regelung soll nun evaluiert werden. Dabei sollen unter anderem die möglichen Auswirkungen der Aussetzung der monatlichen USt-Voranmeldung auf die eingetretenen Entlastungen für Existenzgründer betrachtet werden.
Jetzt ist der Berufsstand gefragt: Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Einschätzungen in der Umfrage des BMF mit. Ihre Rückmeldungen tragen dazu bei, die Praxiserfahrungen angemessen zu berücksichtigen.
Zur Umfrage gelangen Sie hier: https://umfrage.bzst.de/index.php/658623
Bitte informieren Sie auch Ihre Berufskolleginnen und -kollegen über die Umfrage und ermutigen Sie diese zur Teilnahme. Nur durch eine breite Beteiligung entsteht ein umfassendes und praxisgerechtes Bild.
Die Teilnahme ist bis zum 15.5.2024 möglich.