Mit der Steuerermäßigung des § 35c Einkommensteuergesetz werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Für die hierbei mit der Steuererklärung einzureichenden Bescheinigungen stellt das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit den Ländern Muster bereit, die mit sogenannten BMF-Schreiben veröffentlicht werden.
Für energetische Maßnahmen des Jahres 2024 wurden die Musterbescheinigungen unter anderem um Angaben zu Umfeldmaßnahmen ergänzt. Für die Bescheinigung von energetischen Maßnahmen des Jahres 2024 sind daher die mit dem untenstehenden BMF-Schreiben vom 6. Februar 2024 ergänzten Muster zu nutzen. Sie werden an dieser Stelle auch als Word-Dokument veröffentlicht. Zur Gültigkeit von Bescheinigungen, die auf älteren Mustern aufbauen, finden Sie ebenfalls Ausführungen im BMF-Schreiben vom 6. Februar 2024.
BMF-Schreiben v. 6.2.2024 – IV C 1 – S 2296-c/20/10003 :006
Seminarempfehlung: Förderung energetischer Maßnahmen an der Privatimmobilie