Das BMF hat die Vervielfältiger bekanntgegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 Bewertungsgesetz (BewG) für Stichtage ab 1. Januar 2024 berechnet wird.

 

BMF-Schreiben v. 1.12.2023 – IV D 4 – S 3104/19/10001 :009

 

Seminar-Empfehlung: Die begünstigte Übertragung von Betriebsvermögen in der ErbSt