[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]Vielerorts sind infolge des Dauerregens in den vergangenen Tagen wieder Flüsse und Bäche über die Ufer getreten und haben zahlreiche Keller und Häuser unter Wasser gesetzt. Die angerichteten Schäden sind mitunter enorm und auch die finanziellen Folgen belaufen sich für die Betroffenen schnell auf mehrere tausend Euro. Wann man den Fiskus bei Hochwasserschäden mit ins Boot holen kann, erklärt der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt.

Zwar sind Aufwendungen für Reparaturen am selbst genutzten Einfamilienhaus oder der selbst genutzten Wohnung nur sehr eingeschränkt steuerlich abzugsfähig. “Aufwendungen für Wohnung, Hausrat oder Kleidung, deren Verlust oder Beschädigung durch ein unabwendbares Ereignis, wie beispielsweise Hochwasser, verursacht werden, können die Steuerlast hingegen deutlich reduzieren”, sagt Elke Knühmann, Vizepräsidentin des Verbandes.

Sind den Betroffenen tatsächliche finanzielle Aufwendungen entstanden – ein bloßer Schadenseintritt reicht nicht aus -, können diese Beträge als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ausgenommen hiervon sind bereits von der Versicherung erstattete Beträge. Auch muss der gesetzlich zumutbare Eigenanteil überschritten sein. Dieser ist abhängig von den gesamten Einkünften und liegt bei einer Familie mit drei Kindern und einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro bei 400 Euro.

Der Steuerberaterverband empfiehlt daher, alle in diesem Jahr anfallenden Belege, wie beispielsweise für Zahnersatz, Sehhilfen oder Ausgaben für Arzneimittel zu sammeln, um die außergewöhnlichen Belastungen möglichst “geballt” in der Steuererklärung anzusetzen. Insoweit sind auch die Fahrtkosten zu Arztterminen oder zur Krankengymnastik berücksichtigungsfähig und sollten genau dokumentiert werden. Um alle Steuervorteile zu nutzen, sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater und lassen sich über die steuerlichen Möglichkeiten beraten.[/vc_column_text][vc_column_text][shortcode id=”1494″][/vc_column_text][vc_column_text]> Mitteilung als PDF-Datei[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row el_class=”meldungen_footer”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text el_class=”meldungen_footer”][shortcode id=”1517″][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space height=”” el_class=”abstand_content_footer”][/vc_column][/vc_row]