[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Hannover, November 2015 – Spätestens als sich die Lebkuchen wieder in die Supermarktregale geschlichen haben, war klar – die winterliche Jahreszeit steht bevor. Neben dem Duft gebrannter Mandeln und frischer Tannen gehört für viele auch die betriebliche Weihnachtsfeier fest zur vorweihnachtlichen Adventszeit dazu.
Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt weist in diesem Zusammenhang auf die erstmals seit 01.01.2015 geltende gesetzliche Regelung zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen hin.
Bis zu zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr können für Mitarbeiter grundsätzlich steuer- und sozialabgabenfrei ausgerichtet werden. Dies gilt, sofern die Kosten den Betrag von 110 € je Betriebsveranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer nicht übersteigen. In die Berechnung der 110 € sind jedoch nicht nur Kosten für Speisen und Getränke einzubeziehen. Vielmehr sind sämtliche Aufwendungen für die Betriebsveranstaltung zu berücksichtigen (z. B. auch Raummieten oder Kosten für einen Eventplaner); ebenso die Kosten für Begleitpersonen des Mitarbeiters.
„Sollten die bestehenden Grenzen überschritten werden, kann der Arbeitgeber weiterhin die Feier zu Gunsten der Arbeitnehmer pauschal mit 25 % versteuern und hierdurch zumindest die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung erreichen.“, so Elke Knühmann, Steuerberaterin und Vizepräsidentin des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt.
Damit Ihre Weihnachtsfeier ein steuerlicher Erfolg wird, sprechen Sie vorab doch einfach einen Steuerberater in Ihrer Nähe an.[/vc_column_text][vc_column_text][shortcode id=“1494″][/vc_column_text][vc_column_text]> Mitteilung als PDF-Datei[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row el_class=“meldungen_footer“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text el_class=“meldungen_footer“][shortcode id=“1517″][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space height=““ el_class=“abstand_content_footer“][/vc_column][/vc_row]