Ab sofort steht Ihnen das Mandantenrundschreiben 2024/2025, das von unseren Kollegen im Kollegialverband Rheinland-Pfalz erstellt wurde, in Ihrem persönlichen Kundenkonto unter „Service für Verbandsmitglieder“ zur Verfügung. Das Schreiben können Sie individualisieren und ganz nach Ihren Wünschen zur Information Ihrer Mandanten verwenden.
Das Mandantenrundschreiben 2024/2025 ist in drei Teile unterteilt:
– Informationen für Arbeitnehmer und Steuerzahler
– Informationen für Unternehmer, Freiberufler, Arbeitgeber
– Informationen rund um Kapitalgesellschaften
Das Rundschreiben kann keine individuelle Beratung ersetzen, da es nicht vollständig sein kann. Zudem werden einige dieser gesetzlichen Änderungen auf ihre Verfassungsmäßigkeit untersucht. Neben den gesetzlichen Änderungen sind die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH), die neuesten Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) und auch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu berücksichtigen. Das Rundschreiben hat den Bearbeitungsstand 1. November 2024. Beachten Sie, dass im Zeitpunkt der Fertigstellung noch Gesetzesvorhaben (z.B. Jahressteuergesetz 2024) laufen, so dass sich hieraus noch steuerlicher Handlungsbedarf ergeben kann.