Die Bundesregierung hat am 5. Juli 2024 eine Wachstumsinitiative beschlossen. Diese beinhaltet auch folgende Änderungen, die im Lohnsteuerrecht Bedeutung haben.

Vermeidung der kalten Progression:

Inflationsbedingte Mehrbelastungen für die Steuerzahler sollen vermieden werden. Die Bundesregierung wird deshalb die Effekte der kalten Progression auch für die Jahre 2025 und 2026 vermeiden und daher die Tarifeckwerte entsprechend verschieben.

Stärkung der E-Mobilität:

  • Für Unternehmen wird rückwirkend zum 1. Juli 2024 eine Sonder-Abschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge eingeführt, die die Anschaffung der betroffenen Fahrzeuge deutlich attraktiver macht. Die Sonder-Abschreibung gilt für Neuzulassungen bis Ende 2028.
  • Erhöhung des Deckels für den Brutto-Listenpreis von 70.000 EUR auf 95.000 EUR bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge.
  • Steuerliche Gleichstellung von ausschließlich mit E-Fuels betriebenen Kraftfahrzeugen mit vollelektrischen Fahrzeugen, insbesondere bei der KfZ-Steuer und der Dienstwagenbesteuerung.

Mehrarbeit honorieren und Flexibilität ermöglichen:

Die Bundesregierung wird die folgenden Maßnahmen umsetzen, um flexiblere Arbeitsmodelle zu ermöglichen und Mehrarbeit angemessen zu honorieren:

  • Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuer- und beitragsfrei gestellt. Als Vollzeitarbeit gilt dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden.
  • Die Bundesregierung wird einen neuen steuerlichen Anreiz zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten schaffen: Wenn Arbeitgeber eine Prämie für die Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, wird die Bundesregierung diese Prämie steuerlich begünstigen. Missbrauch werden wir ausschließen.

Stärkung der Frauenerwerbstätigkeit:

Einen Beitrag zu mehr Frauenerwerbstätigkeit soll auch die Überführung der Steuerklassenkombination III/V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV leisten. Die Bundesregierung wird gemeinsam mit den Ländern prüfen, wie diese Umsetzung möglichst zeitnah und deutlich schneller als bis zum bisher avisierten Jahr 2030 erfolgen kann.

Arbeitsaufnahme in Deutschland steuerlich begünstigen:

Um Deutschland attraktiver für ausländische Fachkräfte zu machen, wird die Bundesregierung zudem steuerliche Anreize für die Arbeitsaufnahme in Deutschland einführen.

Dazu können neu zugewanderte Fachkräfte in den ersten drei Jahren 30, 20 und 10 Prozent vom Bruttolohn steuerfrei stellen. Für diese Freistellung werden wir eine Unter- und Obergrenze für den Bruttolohn definieren. Die Regelung wird nach fünf Jahren evaluiert.