Das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt ist wegen technischer Probleme in Angelegenheiten der Rechtsprechung derzeit elektronisch nicht arbeitsfähig und befindet sich im Notbetrieb.
Die per EGVP (z.B. per beA, beSt, beBPo, eBO etc.) übermittelten und auf dem Intermediär sicher gespeicherten elektronischen Nachrichten können daher derzeit vom Finanzgericht weder abgerufen noch bearbeitet werden. Auch ein elektronischer Versand von Ausgangsschreiben ist dem Finanzgericht derzeit nicht möglich.
Die Berufsangehörigen können weiterhin elektronische Nachrichten, sofern diese keine besondere Dringlichkeit besitzen, sicher per EGVP an das Finanzgericht versenden. Sobald die Störung behoben wurde, werden die auf dem Intermediär gespeicherten elektronischen Nachrichten vom Finanzgericht abgerufen und bearbeitet.
Lediglich in besonders dringenden Angelegenheiten (z.B. Eilrechtschutz) bitten wir, das Telefax unter der geänderten Nummer – 0340 202 – 1430 – zu benutzen.
Die telefonische Erreichbarkeit ist weiterhin gegeben.