Im Rahmen der halbjährlich stattfindenden Besprechung des Landesamtes für Steuern Niedersachsen (LStN) mit Vertretern des Steuerberaterverbandes sowie der Steuerberaterkammer wurden u.a. folgende Punkte besprochen:

– Abgabefrist bei Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sowie Gewerbebetrieb

– Verspätungszuschläge gem § 152 AO in reinen V+V-Fällen

– Keine Speicherung von SEPA-Lastschriftmandaten bei Übermittlung per E-Mail

Das vollständige Protokoll der 170. Sitzung des Arbeitskreises finden Sie im geschützten Mitgliederbereich.