Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2024 bekannt gemacht. Die Übersicht ist dem folgenden BMF-Schreiben zu entnehmen.

 

BMF-Schreiben v. 21.11.2023 – IV C 5 – S 2353/19/10010 :005

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