Weitreichende Änderungen des Umsatzsteuerrechts zum 1.1.2020 durch die sog. Quick Fixes
Die EU hat am 4.12.2018 die Einführung der sog. Quick Fixes zum 1.1.2020 beschlossen. Diese sollen kurzfristig helfen, innergemeinschaftliche Reihengeschäfte und Konsignationslagerfälle zu vereinfachen und den Betrug bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zu vermindern.
Erstmals enthält die MwStSystRL nun eine EU-weit gültige Regelung für die Zuordnung der bewegten Lieferung in Reihengeschäften. Ebenso hat die EU mit der Konsignationslagerregelung eine Vereinfachung geschaffen, die es Unternehmen ermöglicht, in Konsignationslagerfällen eine Registrierung im Ausland zu vermeiden.
Seitenumfang: | ca. 70 Seiten |
Bindungsart: | gebunden |
Preis: | 33.00 Euro (zzgl. 7% USt) |
Rechtsstand, bzw. Erscheinungsdatum: | Oktober 2019 |
Autor(en): | Dipl.-Wirtschaftsjurist (Univ.) Andreas Fietz, StB |
Inhaltsverzeichnis
I. Hintergrund der Neuregelung
II. Innergemeinschaftliche Lieferungen
1. Die neuen gesetzlichen Anforderungen – erhöhte Sorgfaltspflichten für Unternehmer
2. Besonderheiten bei Verbringensvorgängen
3. Der neue Belegnachweis und seine praktische Umsetzung
III. Neuregelung der Reihengeschäfte
1. Zuordnung der bewegten Lieferung bei Lieferung durch einen Zwischenhändler
2. Gestaltungsmöglichkeiten bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften
3. Offene Fragen 1: Transport durch den ersten Unternehmer oder letzten Abnehmer
4. Offene Fragen 2: Reihengeschäfte mit Drittlandsbezug
IV. Konsignationslagerfälle
1. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Vereinfachung
2. Unterschiede zur aktuellen BFH-Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung
V. Notwendigkeit der Anpassung von Compliance-Prozessen
-> Leseprobe
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