Umsatzsteuer – Binnenmarkt / Auslandssachverhalte
Dienstleistungen, Handel, Werklieferungen – der europäische Markt wächst immer stärker zusammen. Dabei wurde und wird aktuell die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung im Binnenmarkt erheblichen Veränderungen unterworfen – und die Änderungen durch Gesetzgebung und Rechtsprechung reißen nicht ab. Sie benötigen daher zuverlässige und fundierte Informationen. Zudem der EU-Gesetzgeber neue Vorgaben macht!
Seitenumfang: | ca. 170 Seiten |
Bindungsart: | gebunden |
Preis: | 39.00 Euro (zzgl. gesetzlicher USt.) |
Rechtsstand, bzw. Erscheinungsdatum: | August 2022 |
Autor(en): | Dipl.-Fw. (FH) Jürgen R. Schott, StB |
Inhaltsverzeichnis
I. Schwerpunktthema Umsetzung des Digitalpakets ab 01.07.2021
1. Umsetzung des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets
a) u.a. Einführung OSS und IOSS, neue Lieferfiktionen
b) Ort der Lieferung beim sog. Fernverkauf und zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen
c) Bestätigung der Gültigkeit einer USt-IdNr.
d) Besondere Pflichten für Betreiber/innen einer elektronischen Schnittstelle
e) NEU: Entrichtungsgebote und Anpassung Bußgeldvorschriften
2. Erfahrungswerte zur Meldung zum OSS-Verfahren: Quartal 3/2021 bis Quartal 2/2022
3. Auswirkungen der Quick-Fixes 2020 nach 2 Jahren?
a) VAT-ID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) als Gefahrenpunkt der Praxis
b) Neue Nachweise für Belegnachweis die Gelangens-Vermutung neu und EU-einheitlich
c) Praxisproblem innergemeinschaftliches Verbringen
d) Gesetzliche Regelung des (innergemeinschaftlichen) Reihengeschäftes
e) Auswirkung auch auf Dreiecksgeschäfte?
f) Anpassung der Regelungen zum Konsignationslager an EU-Vorgaben: Wer ist betroffen? Hierzu aktulles BMF-Schreiben (auch erst nach 2 Jahren)
II. Liefergeschäfte innergemeinschaftlich
1. Vorsicht: Umsatzsteuerrisiko Amazon Entwarnung durch OSS?
a) Logistiklager Polen
b) Amazon und weltweiter Versand = Gefahrenpunkte in der Praxis!
c) Abgrenzung zum OSS-Verfahren
d) Ab 3/2022 auch wieder UK-Lieferungen möglich
2. Der innergemeinschaftliche Versandhandel Gefahrenpunkte noch bis 30.06.2021
a) Abgrenzung zum OSS-Verfahren
b) Es sind noch Steuererklärungen im Ausland abzugeben?
3. Funktionsweise des sog. dropshippings
4. Abgrenzung zu Ausfuhren = ebenfalls Änderungen/Konsequenzen?
5. Praxisproblem durch BMF? Werklieferung oder Montagelieferung?
III. Die Dienstleitungen im Binnenmarkt
1. Ortsbestimmung und Ortsverlagerung
2. Ausnahme- bzw. Sonderorte bei den Dienstleistungen
a) Insbesondere Grundstücksleistungen
b) BFH und Gesetzgeber zur Abgrenzung Bauwerk Gebäude oder Betriebsvorrichtung?
c) eAuto und USt: grenzüberschreitender charging service
3. Immer öfter: Online-Geschäftsmodelle
a) Influencer stellvertretend für u.a. (Influencer, Youtuber, Blogger, Coaches usw.)
b) Virtuelle Welten, Spiele etc. steuerbare Umsätze?
4. Vorsicht bei Vermietung über Airbnb und ähnliche Portale!
IV. Hinweise zur Steuerschuldumkehr bei Auslandssachverhalten
1. Reverse-Charge-Verfahren bei Dienstleistungen insbesondere B2B (weltweit)
2. Reverse-Charge an ausländische Unternehmer bzw. von ausländischen Unternehmern an inländische Leistungsempfänger
3. Richtige Fakturierung? Konsequenzen bei Fehlern?
4. Besteuerung und ggf. Vorsteuer?
5. Die umsatzsteuerliche Niederlassung und § 13b UStG
6. Besonderheiten bei atypischen Unternehmern, z.B. Klein-UN, Ärzte etc.
V. Weitere Wichtige Punkte / Sonderfälle/ Rechtsprechung
1. Risiko Rechnung
a) Entscheidende Unterschiede zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Rechnungen
b) Prüfung von Eingangsrechnungen Vorsteuerabzug sichern, überflüssige Arbeit vermeiden
c) Checkliste: Rechnungsangaben grenzüberschreitend
2. Ab wann ist eine Zusammenfassende Meldung monatlich abzugeben?
3. Muster der Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 18 Absatz 5a)
4. Aktuelles aus der Gesetzgebung
5. Aktuelles aus Verwaltung und Rechtsprechung, u.a. wichtige EuGH-Aussagen
a) Bestimmung des Ortes bei (grenzüberschreitenden) Veranstaltungsleistungen
b) grenzüberschreitende Vermietung von Immobilien
c) Vorsteuervergütung: Belegnachweis beim Vorsteuerabzug
d) Unterfrachtführer können Steuerbefreiung des § 4 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa UStG nicht nutzen: BMF reagiert in 2021 auf EuGH aus 2017