Informationsbeschaffung durch die Finanzverwaltung

Das Finanzamt mag zunächst nicht alles wissen, die Finanzverwaltung insgesamt verfügt aber über ein umfassendes Wissen über die Steuerpflichtigen, welches auch zunehmend zielgerichtet mobilisiert wird. Bessere Vernetzung der Finanzbehörden untereinander, aber auch mit anderen Landes- und Bundesbehörden, Risikomanagement- und Prüfsoftware, Schulung von IT-Spezialisten und Aufbau von Kernkompetenzen in als problematisch angesehenen Wirtschaftszweigen lassen den Steuerbürger immer gläserner werden. Auch Auskunftspflichten privatwirtschaftlicher Unternehmen, Datenlieferung im Inland und aus dem Ausland, Auskunftsabkommen und eine Vielzahl internationaler Ermittlungs- und Auskunftsmöglichkeiten gleichen eventuelle Informationsdefizite des Finanzamts kurzfristig aus. Anhand einer Vielzahl von Beispielen aus der täglichen Praxis werden Situationen aufgezeigt, die der Berater frühzeitig erkennen muss, um seinen Mandanten auf Augenhöhe mit der Finanzverwaltung und den Strafverfolgungsbehörden schützen zu können.

 

Seitenumfang: ca. 250 Seiten
Bindungsart: gebunden
Preis: 33.00 Euro (zzgl. 7% USt)
Rechtsstand, bzw. Erscheinungsdatum: Oktober 2019
Autor(en): Daniel Dinkgraeve, LL.M. / EMBA, RA/FAfStR

 

Inhaltsverzeichnis

I. Informationsquelle Steuerpflichtiger
1. Selbstanzeigen und Berichtigungserklärungen als Informationsquelle
2. Auskunftsverlangen während/nach Selbstanzeigeverfahren
3.Taxameter, Fahrtenbücher, PC/Notebook, Mautdaten
4. Melde-/Anzeigepflichten bei In-/Auslandssachverhalten

II. Private Dritte als Informationsquelle
1. Bankmitteilungen und Kontenabruf
2. Meldepflichten nach AWB/AWV
3. Geldwäscheverdachtsanzeigen
4. Sonstige Auskunftspflichten z.B. von Versicherungen, Notaren, Energieversorgern

III. Finanz-/Zollverwaltung als Informationsquelle
1. Xpider, Website-Watcher, Xing und andere internetbasierte Recherche
2. Auskunftsströme z.B. zwischen Schenkungsteuer- und Wohnsitzfinanzämtern, IZA-Datenbank, BuStra/StraBu/Steufa, AP
3. Elektronische Risikomanagementsysteme der Finanzverwaltung
4. Digitale Betriebsprüfungen, IDEA, Kontrollmaterial
5. Zoll und Zollfahndung
6. Sammelauskunftsersuchen und internationale Gruppenanfragen

IV. Behörden und Gerichte als Informationsquelle
1. § 116 AO als Anlass zur Einleitung von Steuerstrafverfahren
2. Melde-/Gewerberegister
3. Interbehördliche Mitteilungen, z.B. Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen, Beitragsservice
4. Strafprozessuale Überwachungsmaßnahmen
5. Amts-/Rechtshilfeersuchen und Spontanauskünfte anderer Staaten, „Schwedische Initiative“

V. Auskunftsansprüche des Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzverwaltung
1. Akteneinsicht
2. Mitteilung der Besteuerungsgrundlagen
3. Datenschutzgrundverordnung und Europäische Datenschutzkonvention
4. In-Camera-Verfahren

 

 
 
    

 

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