Grundsteuer-Reform 2022 – Schwerpunkt Bundesmodell und Niedersachsen

Bereits auf den 01.01.2022 findet die neue Hauptfeststellung für alle Immobilien in Deutschland statt. Für über 32 Mio. wirtschaftliche Einheiten müssen neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden. In den meisten Ländern gilt das Bundesmodell. Niedersachsen hat von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und für Grundstücke in Niedersachsen ein eigenes Grundsteuermodell realisiert. Die Frist für die Erklärungsabgabe ist kurz bemessen: Die Erklärungen müssen zwischen dem 01.07. und 31.10.2022 online eingereicht werden.

Schwerpunkte des Skripts sind das verabschiedete wertabhängige Bundesmodell und das in Niedersachsen geltende Flächen-Lage-Modell. Das Skript erläutert anschaulich die erforderlichen Berechnungsschritte bei den bebauten und unbebauten Grundstücken. Dabei wird auch auf den Umfang der Erklärungsangaben eingegangen.

 

Seitenumfang: ca. 190 Seiten
Bindungsart: gebunden
Preis: 39.00 Euro (zzgl. gesetzl.  USt.)
Rechtsstand, bzw. Erscheinungsdatum: Juni 2022
Autor(en): Wilfried Mannek
Hannah Sklareck

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

I.          Bundesmodell

1.         Unbebaute Grundstücke

2.         Wohngrundstücke (vereinfachtes Ertragswertverfahren)

a)         Ermittlung der Gebäudeflächen

b)         Bestimmung der „Listenmiete“

c)          Zu- und Abschläge nach Mietniveaustufen

d)         Ansatz des Mindestwerts

3.         Nichtwohngrundstücke (Sachwertverfahren)

a)         Ermittlung der Brutto-Grundfläche

b)         Maßgeblichkeit der Gebäudearten

4.         Vordrucke – Erklärungsangaben

5.         Hinweise zu Änderungen bei der Grundsteuer

II.         Länderöffnungsklausel – Flächen-Lage-Modell in Niedersachsen

1.         Rechtliche Grundlagen

a)         Ermittlung Äquivalenzbeträge
Maßgebliche Wohn-/Nutzflächen, Unterscheidung der Nutzung, Ermittlung des Flächenfaktors

b)         Ermittlung des Grundsteuermessbetrags

c)          Ermittlung der Grundsteuer

2.         Vordrucke – Erklärungsangaben

III.        Grundzüge der übrigen Modelle

1.         Modell Bayern

2.         Modell Hessen

3.         Modell Baden-Württemberg

4.         Modell Hamburg

IV.        Sonderregelung: Amnestie bei der Einheitsbewertung

V.         Auswahl von typischen Rechenbeispielen im Vergleich

 

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