Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)
Aufgrund des § 4 Abs. 3 EStG können nicht zur Buchführung verpflichtete Steuerpflichtige ihren Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln. Hierdurch soll die Gewinnermittlung vereinfacht und erleichtert werden. Im Grundsatz handelt es sich um eine Zu- und Abflussrechnung, die jedoch durch Bestandteile des Betriebsvermögensvergleichs durchbrochen und erschwert ist. So gehören u.a. die für den Betrieb eingesetzten Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen, deren stille Reserven nach den gleichen Regeln wie beim Betriebsvermögenvergleich zu besteuern sind. Weitere Besonderheiten ergeben sich durch die von der Rechtsprechung geforderte Wahrung der Identität des Gesamtgewinns.
Seitenumfang: | ca. 100 Seiten |
Bindungsart: | gebunden |
Preis: | 39.00 Euro (zzgl. 7% USt) |
Rechtsstand, bzw. Erscheinungsdatum: | April 2023 |
Autor(en): | Dipl.-Finw. Manfred Keil, StB |
Inhaltsverzeichnis
I. Wesen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
1. Überschussrechnung als selbstständige Gewinnermittlungsart, Anwendungsbereich
2. Dreiteilung des Vermögens bei der Überschussrechnung (notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen, notwendiges Privatvermögen)
3. Exkurs: Unternehmensvermögen bei der USt
II. Aufzeichnungspflichten
1. Mindestaufzeichnungen bei der Einnahme-Überschussrechnung
2. Aufzeichnungen für die Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen
3. Anlage EÜR
III. Zufließen von Betriebseinnahmen / Abfließen von Betriebsausgaben (Zeitliche Zurechnung (§ 11 Abs. 1 und 2 EStG))
IV. Betriebseinnahmen
1. Darlehen, Damnum, Geldbeschaffungskosten
2. Durchlaufende Posten
3. Veräußerung von Anlagevermögen
4. Entnahme von Anlagegütern, Umlaufvermögen
5. Entnahme von Nutzungen und Leistungen (u.a. private Kfz-Nutzung)
6. Behandlung der USt
7. Exkurs: Energiepreispauschale (EPP)
V. Betriebsausgaben
1. Erwerb von Umlaufvermögen
2. Erwerb von nicht abnutzbarem Anlagevermögen
3. Erwerb von abnutzbarem Anlagevermögen
4. AfA-Methoden (u.a. § 7g EStG, degressive AfA, digitale WG)
5. Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten
6. Forderungsausfall
7. Einlage von Anlagegütern, Umlaufvermögen
8. Aufwands- oder Nutzungseinlage
VI. Wechsel der Gewinnermittlungsart
1. Übergang von der Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich
2. Übergang vom Betriebsvermögensvergleich zur Überschussrechnung
3. Zeitraum für die Vornahme der Zu- und Abrechnungen
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