Gestaltende Steuerberatung 2022

Ziele der gestaltenden Steuerberatung können weit gesteckt sein. Es geht oftmals nicht nur um eine Minderung der Steuerlast, die zu erreichen dem/der Steuerpflichtigen auch nach Maßgabe der BFH-Rechtsprechung grundsätzlich freisteht, sondern etwa auch um Sicherung eines Betriebs- oder Immobilienvermögens oder um die Vorbereitung von Umstrukturierungen, vorweggenommenen Erbfolgen oder Veräußerungen.

 

Seitenumfang: ca. 310 Seiten
Bindungsart: gebunden
Preis: 39.00 Euro (zzgl. gesetzl.  USt.)
Rechtsstand, bzw. Erscheinungsdatum: Juni 2022
Autor(en): Dr. Ralf Demuth RA StB
Dr. Martin Strahl, StB

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

I. Neues zur Bilanzpolitik
1.Teilwertansatz auf Fremdwährungsdarlehen
2. Neues zum Ansatz von Rückstellungen
3. Neues zum Investitionsabzugsbetrag

II. Neues zu Gestaltungsmissbrauch und Gesamtplan
1. Weite Reichweite des § 42 AO n.F. – Verschmelzung einer Gewinn- auf eine Verlustgesellschaft
2. Anwendung von § 42 Abs. 2 AO n.F. trotz spezieller Missbrauchsverhinderungsvorschrift
3. „Nachspaltungsveräußerungssperre“ – Berücksichtigung der Wertungen des Gesetzgebers

III. Neue Gestaltungsansätze für Mitunternehmer und ihre Gesellschafter/innen
1. Ausweitung des Typus „Mitunternehmer“ – Gestaltungschancen
2. Sperrfristverletzungen und Ergänzungsbilanzen
3. Veräußerung und Entnahme vor vorweggenommener Erbfolge
4. Neues zum Umfang der Sonderbetriebseinnahmen
5. Positiver Abfindungsanspruch bei negativem Wert der KG-Anteile

IV. Hinweise zur Option zur Körperschaftsteuer

V. Neue Gestaltungsansätze für Kapitalgesellschaften und ihre Gesellschafter/innen
1. Führung gesellschafterbezogener Rücklagekonten – anteilsbezogene und zeitlich disquotale Gewinnverteilung
2. Wegzug ins Ausland
3. Zuzug ins Inland
4. Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen (überhöhte Zinssätze, Nahestehende)
5. Weitere Hinweise zur Betriebsaufspaltung

VI. Gestaltungshinweise zum Erbschaftsteuerrecht

VII. Gestaltungshinweise zum Grunderwerbsteuerrecht

VIII. Fortgeltung coronabedingter Steuererleichterungen

IX. Neue Gestaltungsansätze für gemeinnützige Körperschaften
1. Beratungsfeld I: Sicherung der Gemeinnützigkeit
2. Beratungsfeld II: Gestaltungsberatung für gemeinnützige Organisationen
3. Minenfeld „politische Betätigung“ – Erleichterungen durch das BMF-Schr. v. 12.01.2022

X. Gestaltungsansätze nach den Steuergesetzgebungsplänen der neuen Bundesregierung

 

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