Die Kassenführung im stetigen Wandel

Die Kassenführung steht immer stärker im Fokus. Am 16.12.2016 wurde die endgültige Fassung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen beschlossen. Daraus ergeben sich völlig neue Anforderungen, die aber nicht alle sofort, sondern zu unterschiedlichen Zeitpunkten beachtet werden müssen.

Die Rechte der Finanzverwaltung werden z.B. mit der Einführung der Kassennachschau ab 2018 weiter gestärkt. Ab 2020 müssen zertifizierte Registrierkassen eingesetzt werden, es sei denn man kann eine Übergangsregelung beanspruchen. Schon jetzt bedroht die Betriebsprüfung Selbstständige mit viel Bargeschäft immer stärker in ihrer Existenz. Die Betriebsprüfer entdecken zunehmend Fehler in der Kassenbuchführung, auf die früher weniger geachtet wurde. Auch die Rechtsprechung stellt strengere Anforderungen an die Dokumentation. Mängel in der Kassenbuchführung werden zudem oft hart geahndet, spezialisierte Betriebsprüfer werten Registrierkassen und EDV-Systeme aus. Nachdem schon das BMF-Schreiben zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften im Jahr 2010 die großzügigeren Verwaltungsanweisungen aus dem Jahr 1996 abgelöst hat, ist zum 1.1.2017 die Übergangsregelung für sogenannte Altkassen ausgelaufen. Auch die sogenannte offene Ladenkasse gerät immer stärker in den Fokus der Prüfer.

 

Seitenumfang: ca. 200 Seiten
Bindungsart: gebunden
Preis: 30.00 Euro (zzgl. 7% USt)
Rechtsstand, bzw. Erscheinungsdatum: Juni 2017
Autor(en): Dr. Christian Kläne

 

Inhaltsverzeichnis

I. Die Bedeutung der Kassenführung
II. Aufzeichnungspflichten
III. Unterschiede bei Bilanzierung und Einnahmeüberschussrechnung
IV. Registrierkassen, PC-Kassen, offene Ladenkasse
V. Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften (BMF-Schreiben vom 26.11.2010), Ablauf der Übergangsfrist am 31.12.2016 – was passiert 2017?
VI. Datenzugriff auf Kassensysteme – Verwaltungspraxis und aktuelle Rechtsprechung
VII. Änderungen in der Betriebsprüfung aufgrund der GoBD?
VIII. Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
IX. Zukunft von INSIKA? Kommt eine Registrierkassenpflicht?
X. Die Schätzung nach § 162 AO
XI. Praxisfälle
1. Einzelhandel, Kassenführung ohne elektronische Unterstützung (offene Ladenkasse), Einnahmeüberschussrechner
2. Gastronomie, Kassenführung mit elektronischer Registrierkasse (Altkasse, nicht aufrüstbar) Gastronomie, Kassenführung mit elektronischer Registrierkasse (modern, aufrüstbar)
3. Bäckerei mit Filialen, Kassenführung mit vernetzten Registrierkassen und Back-Office-Software
4. Apotheke, Warenwirtschaftssystem mit Kassenmodul und Scannerkassen
5. Handwerksbetrieb, nur gelegentliches Bargeschäft, Auslagenersatzkasse
6. Autohandel, bargeldintensiv

 

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