Gestaltende Steuerberatung 2024
Ziele der gestaltenden Steuerberatung können weit gesteckt sein. Es geht oftmals nicht nur um eine Minderung der Steuerlast, die zu erreichen dem/der Steuerpflichtigen auch nach Maßgabe der BFH-Rechtsprechung grundsätzlich freisteht, sondern etwa auch um Sicherung eines Betriebs- oder Immobilienvermögens oder um die Vorbereitung von Umstrukturierungen, vorweggenommenen Erbfolgen oder Veräußerungen.
Seitenumfang: | ca. 245 Seiten |
Bindungsart: | gebunden |
Preis: | 43.00 Euro (zzgl. gesetzl. USt.) |
Rechtsstand, bzw. Erscheinungsdatum: | Juli 2024 |
Autor(en): | Dr. Ralf Demuth RA StB Dr. Martin Strahl, StB |
Inhaltsverzeichnis
I. Neues zur Bilanzpolitik
1.Teilwertansatz auf Fremdwährungsdarlehen
2. Neues zum Ansatz von Rückstellungen
3. Neues zum Investitionsabzugsbetrag
II. Neues zu Gestaltungsmissbrauch und Gesamtplan
1. Weite Reichweite des § 42 AO n.F. – Verschmelzung einer Gewinn- auf eine Verlustgesellschaft
2. Anwendung von § 42 Abs. 2 AO n.F. trotz spezieller Missbrauchsverhinderungsvorschrift
3. „Nachspaltungsveräußerungssperre“ – Berücksichtigung der Wertungen des Gesetzgebers
III. Neue Gestaltungsansätze für Mitunternehmer und ihre Gesellschafter/innen
1. Ausweitung des Typus „Mitunternehmer“ – Gestaltungschancen
2. Sperrfristverletzungen und Ergänzungsbilanzen
3. Veräußerung und Entnahme vor vorweggenommener Erbfolge
4. Neues zum Umfang der Sonderbetriebseinnahmen
5. Positiver Abfindungsanspruch bei negativem Wert der KG-Anteile
IV. Hinweise zur Option zur Körperschaftsteuer
V. Neue Gestaltungsansätze für Kapitalgesellschaften und ihre Gesellschafter/innen
1. Führung gesellschafterbezogener Rücklagekonten – anteilsbezogene und zeitlich disquotale Gewinnverteilung
2. Wegzug ins Ausland
3. Zuzug ins Inland
4. Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen (überhöhte Zinssätze, Nahestehende)
5. Weitere Hinweise zur Betriebsaufspaltung
VI. Gestaltungshinweise zum Erbschaftsteuerrecht
VII. Gestaltungshinweise zum Grunderwerbsteuerrecht
VIII. Fortgeltung coronabedingter Steuererleichterungen
IX. Neue Gestaltungsansätze für gemeinnützige Körperschaften
1. Beratungsfeld I: Sicherung der Gemeinnützigkeit
2. Beratungsfeld II: Gestaltungsberatung für gemeinnützige Organisationen
3. Minenfeld „politische Betätigung“ – Erleichterungen durch das BMF-Schr. v. 12.01.2022
X. Gestaltungsansätze nach den Steuergesetzgebungsplänen der neuen Bundesregierung