Überblick zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Es soll den Umfang der notwendigen Nachforderungen von Papierbelegen zur elektronischen Steuererklärung, die Erweiterung der technischen Möglichkeiten zur Übertragung von Informationen bei der elektronischen Steuererklärung, die Anpassung der Korrekturvorschriften an die elektronische Kommunikation, aber auch die Zusammenführung der regionalen Vollmachten für die Steuerkontenabfragen mit dem amtlichen Muster für die Vollmachtsdatenbank regeln. Weiterer Schwerpunkt dieses Gesetzes ist die sog. „vorausgefüllte Steuererklärung“, die weitere Absicherung eines IT-gestützten Risikomanagements und die Sicherstellung der kontinuierlichen Abgabe von Steuererklärungen insbesondere durch die steuerberatenden Berufe. Im Vordergrund steht eine stärkere Unterstützung von Arbeitsabläufen durch die IT, um eine gleichmäßige, gerechte und effiziente Besteuerung in der Lebenswirklichkeit des 21. Jahrhunderts zu gewährleisten.
Im Zentrum der Änderungen steht der Wunsch, zukünftig das Besteuerungsverfahren insgesamt risikoorientiert auszugestalten, insbesondere eine möglichst große Zahl der Steuererklärungen unter Einsatz automationsgestützter Risikomanagementsysteme vollständig maschinell zu bearbeiten, um die Sachverhalte mit signifikant steuerlichen Risiken effektiv und konzentriert zu prüfen.
Seitenumfang: | ca. 76 Seiten |
Bindungsart: | gebunden |
Preis: | 30.00 Euro (zzgl. 7% USt) |
Rechtsstand, bzw. Erscheinungsdatum: | Februar 2018 |
Autor(en): | Dipl.-Fw. (FH) Ralf Sikorski, ORR |
Inhaltsverzeichnis
I. Erweiterung des Datenumfangs der vorausgefüllten Steuererklärung, Schaffung eines Verspätungsgeldes bei nicht rechtzeitiger elektronischer Übermittlung durch Dritte
II. Neuregelung des Fristverlängerungsverfahrens für steuerberatende Berufe einschließlich eines gesetzlichen Ausschlusses der Möglichkeit einer weiteren Fristverlängerung
III. Ausbau der elektronischen Bearbeitung von Steuererklärungen durch ein effizientes Risikomanagementsystem der Finanzverwaltung
IV. Einführung der elektronischen Bekanntgabe von Steuerbescheiden und von Einspruchsentscheidungen und eines elektronischen Schriftverkehrs mit dem Finanzamt
V. Wegfall der Pflicht zur Anhörung und der Begründungspflicht bei vollmaschinell erlassenen Bescheiden
VI. Anpassung der Korrekturvorschriften der AO, z. B. durch eine Berichtigungsmöglichkeit bei Schreib- oder Rechenfehlern des Steuerpflichtigen bei ausschließlich automationsgestützt erlassenen Steuerbescheiden
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