BMJ: Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024 bis Mitte März 2026
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat bekanntgegeben, dass vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird. Viele kleine und mittlere Kanzleien stehen infolge der strukturellen Nachwirkungen der vergangenen Jahre weiter unter erheblichem Druck. Der DStV hatte daher noch einmal mit Blick auf die Offenlegung von Jahresabschlüssen von Kapitalgesellschaften bei der Bundesministerin der Justiz für einen zeitlichen Aufschub geworben.
Neue Ländergruppeneinteilung veröffentlicht
Das BMF hat eine Anpassung der Ländergruppeneinteilung für die Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse veröffentlicht. Das BMF-Schr. kommt ab dem VZ 2025 zur Anwendung.
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
Entgegen der bisherigen Rechtsauslegung stellt das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück eine steuerbare Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG dar, wenn der Nießbraucher....
Gebäudeabschreibung nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
Das EStG lässt es zu, die tatsächlich niedrigere Gebäudenutzungsdauer statt der typisierten Gebäudenutzungsdauer (z. B. 50 Jahre bei Anwendung der 2%igen Abschreibung) zu berücksichtigen. Im EStG wird jedoch nicht näher beschrieben, wie die kürzere Nutzungsdauer zu bestimmen und nachzuweisen ist. Die Finanzverwaltung orientiert sich hierzu bislang an dem BMF mit Schreiben v. 22.2.2023.
Rückwirkende Korrektur der Pflegeversicherungsbeiträge und Lohnsteuerfolgen
Das BMF hat sich mit Schreiben vom 28.11.2025 zu den lohnsteuerlichen Folgen aus rückwirkenden Beitragskorrekturen in der sozialen Pflegeversicherung geäußert.
Auslandsreisekosten 2026 neu festgelegt
Am 5.12.2025 hat das BMF erwartungsgemäß neue Auslandsreise-kosten festgelegt. Die neuen Auslandsreisekosten gelten für beruflich veranlasste Reisetage ab 2026.
Aktivrentengesetz kommt!
Der Bundestag hat am 5.12.2025 das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) beschlossen.
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Der Gesetzgeber sowie die Verwaltung verschiebt die Pflichtumstellung
Ein Montagmorgen in der Kanzlei. Der Duft von frischem Kaffee liegt in der Luft, die ersten E-Mails werden sortiert, die physische Post ist überschaubar. Alles scheint ruhig – bis der Anruf eines Mandanten die Routine durchbricht: „Warum haben Sie meinen Steuerbescheid nicht geprüft? Ich habe eine Mahnung erhalten!“ In den Kanzleiakten findet sich kein Bescheid – und doch ist er längst bekanntgegeben: digital bereitgestellt, aber nie abgerufen. Die Einspruchsfrist läuft.
Rekordstart: „Die Einkommensteuererklärung 2025“ – Unser erfolgreichstes Seminar des Jahres!
Über 7.000 Anmeldungen und bereits jetzt mehr als 20 ausgebuchte Standorte – das Fortbildungsjahr 2026 beginnt mit einem starken Signal: Ihr Interesse an unserem Top-Seminar ist überwältigend!
Update zum digitalen Steuerbescheid ab 2026: Erste Fragen geklärt
Die Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf sollte ab 2026 durch die Änderungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) die Regel werden. Doch kurz vor Jahreswechsel justierte der Deutsche Bundestag im Gesetzentwurf zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes nach. Die geplante Neuerung warf einige Fragen auf. Das BMF gab dem DStV nun dankenswerterweise eine erste Einschätzung.
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