BFH: Ist-Besteuerung bei freiwilliger Bilanzierung ausgeschlossen

Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung zur Umsatzbesteuerung von Angehörigen der freien Berufe bestätigt: Wer als nicht buchführungspflichtiger Angehöriger eines freien Berufs freiwillig Bücher führt und seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt, kann die Umsatzsteuer nicht nach vereinnahmten, sondern nur nach vereinbarten Entgelten berechnen.

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