BMJ: Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024 bis Mitte März 2026

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat bekanntgegeben, dass vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird. Viele kleine und mittlere Kanzleien stehen infolge der strukturellen Nachwirkungen der vergangenen Jahre weiter unter erheblichem Druck. Der DStV hatte daher noch einmal mit Blick auf die Offenlegung von Jahresabschlüssen von Kapitalgesellschaften bei der Bundesministerin der Justiz für einen zeitlichen Aufschub geworben.

Gebäudeabschreibung nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer

Das EStG lässt es zu, die tatsächlich niedrigere Gebäudenutzungsdauer statt der typisierten Gebäudenutzungsdauer (z. B. 50 Jahre bei Anwendung der 2%igen Abschreibung) zu berücksichtigen. Im EStG wird jedoch nicht näher beschrieben, wie die kürzere Nutzungsdauer zu bestimmen und nachzuweisen ist. Die Finanzverwaltung orientiert sich hierzu bislang an dem BMF mit Schreiben v. 22.2.2023.

Aktivrentengesetz kommt!

Der Bundestag hat am 5.12.2025 das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) beschlossen.

Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Der Gesetzgeber sowie die Verwaltung verschiebt die Pflichtumstellung

Ein Montagmorgen in der Kanzlei. Der Duft von frischem Kaffee liegt in der Luft, die ersten E-Mails werden sortiert, die physische Post ist überschaubar. Alles scheint ruhig – bis der Anruf eines Mandanten die Routine durchbricht: „Warum haben Sie meinen Steuerbescheid nicht geprüft? Ich habe eine Mahnung erhalten!“ In den Kanzleiakten findet sich kein Bescheid – und doch ist er längst bekanntgegeben: digital bereitgestellt, aber nie abgerufen. Die Einspruchsfrist läuft.

Update zum digitalen Steuerbescheid ab 2026: Erste Fragen geklärt

Die Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf sollte ab 2026 durch die Änderungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) die Regel werden. Doch kurz vor Jahreswechsel justierte der Deutsche Bundestag im Gesetzentwurf zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes nach. Die geplante Neuerung warf einige Fragen auf. Das BMF gab dem DStV nun dankenswerterweise eine erste Einschätzung.

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