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title: Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen — Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt
url: https://stbv.tax/steueraenderungsgesetz-2025-beschlossen/
date: 2026-01-13
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# Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem zuvor vom Bundestag beschlossenen Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt. Durch die Gesetzesverkündung im BGBl Teil I Nr. 363 tritt das Gesetz in Kraft. Praxisrelevant sind insbesondere folgende Neuerungen:





Ertragsteuer






Übungsleiterfreibetrag
§ 3 Nr. 26 EStG
Erhöhung von 3.000 EUR p.a. auf 3.300 EUR p.a. ab 2026


Ehrenamtspauschale
§ 3 Nr. 26a EStG
Erhöhung von 840 EUR p.a. auf 960 EUR ab 2026


Entfernungspauschale
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG
Erhöhung auf 0,38 EUR ab dem ersten Entfernungskilometer (ab 2026)


Doppelte Haushaltsführung
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG
Unterkunftskosten im Ausland sind max. mit 2.000 EUR ab 2026 absetzbar (außer bestimmte Dienst- oder Werkswohnungen)


Gewerkschaftsbeiträge
§ 9a Satz 3 EStG
Ansatz neben den Arbeitnehmer-Pauschbeträgen ab 2026


Parteispenden
§ 10b Abs. 2 und
§ 34g Satz 2 EStG
Verdoppelung der steuerlichen Berücksichtigung von Parteispenden


Betriebsveranstaltung
§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG
Pauschalierung nur noch, wenn die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht.


Mobilitätsprämie
§ 101 Satz 1 EStG
Entfristung der Mobilitätsprämie










Umsatzsteuer






Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG
7%ige Umsatzsteuer ab 2026, außer i.d.R. für Getränke
Vgl. hierzu weitergehend auch BMF-Schr. v. 22. Dezember 2022 (BStBl I 2025, 2105)
