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title: Sozialversicherungsträger veröffentlichen Neufassung der Geringfügigkeits-Richtlinien — Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt
url: https://stbv.tax/sozialversicherungstraeger-veroeffentlichen-neufassung-der-geringfuegigkeits-richtlinien/
date: 2019-01-08
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# Sozialversicherungsträger veröffentlichen Neufassung der Geringfügigkeits-Richtlinien

[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Sozialversicherungsträger veröffentlichen Neufassung der Geringfügigkeits-Richtlinien
Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Bundesagentur für Arbeit haben die Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) aktualisiert.[1]
 
Die wichtigsten Anpassungen sind:

Dauerhafte Verlängerung der Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung auf drei Monate bzw. 70 Arbeitstage
Analog zur Änderung bei der kurzfristigen Beschäftigung gilt die Zeitgrenze von drei Monaten für ein vorübergehendes, unvorhersehbares Überschreiten der Entgeltgrenze bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen ebenfalls dauerhaft
Berücksichtigung des BSG-Urteils vom 5. Dezember 2017[2] zur vollen monatlichen Entgeltgrenze auch bei weniger als einem vollen Monat Beschäftigungszeit
Kalenderjährliche Berücksichtigung steuerfreier Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterpauschale) und § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale) bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts zur Prüfung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung
Ausführungen zur Pauschalbeitragspflicht in der Krankenversicherung bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung von Arbeitnehmern aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat sowie der Schweiz
Ergänzende Ausführungen zur Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungszeiten

In der Neufassung der Geringfügigkeits-Richtline sind die geänderten Textpassagen in Fettschrift gekennzeichnet.
 
Praxishinweis
Wir gehen in den folgenden Ausgaben auf Detailfragen der neuen Geringfügigkeits-Richtline ein.
 
[1] Richtline für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinie) v. 21.11.2018
[2] BSG-Urt. v. 5.12.2017 – B 12 R 10/15 R, juris

 
Stand: 8.1.2019[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row el_class=“est_seminar_blog_footer“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text el_class=“meldungen_footer“][shortcode id=“1539″][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space height=““ el_class=“abstand_content_footer“][/vc_column][/vc_row]
