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title: News — Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt
url: https://stbv.tax/news/
date: 2015-06-29
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# News

TaxReady – das Angebot zur Mandantenfortbildung mit neuen InhaltenTaxReady, die Fortbildungsplattform für Mandantenunternehmen wird ständig erweitert und bietet Ihnen jetzt wieder neue Inhalte: Praxisnahe Inhalte zu Buchführung, Belegen und digitalen Prozessen bereiten Mandanten gezielt vor – ohne Beratung zu ersetzen. Für Kanzleien bedeutet das: weniger Rückfragen, geringere Fehlerquoten und mehr Zeit für wertschöpfende Beratung.STBV-FF2026-05-29T16:14:20+02:0029.05.2026|Aktuelles, iFrame, Meldungen|Weiterlesen

Tax Career Day 2026 am 23. Juni 2026 – jetzt anmelden!Am Dienstag, 23. Juni 2026, ab 17:30 Uhr lädt der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt gemeinsam mit dem Institut für betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Leibniz Universität Hannover zum Tax Career Day in die Zeppelinstraße 8, 30175 Hannover ein.STBV-FF2026-05-28T14:54:13+02:0028.05.2026|Aktuelles, iFrame, Meldungen|Weiterlesen

49. Deutscher Steuerberatertag – 100 % Input für die SteuerberatungDer wichtigste Branchentreff des Jahres geht in die 49. Runde!STBV-FF2026-05-13T11:44:14+02:0013.05.2026|Aktuelles, iFrame, Meldungen|Weiterlesen

BFH: Vollverzinsung nach § 233a der Abgabenordnung (AO) verstößt nicht gegen das UnionsrechtDer Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 11.12.2025 - V R 7/24 entschieden, dass die Vollverzinsung der Umsatzsteuer gemäß § 233a AO nicht gegen das Unionsrecht verstößt.STBV-Schillig2026-05-07T14:16:37+02:0007.05.2026|Aktuelles, Meldungen|Weiterlesen

BFH: Zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und ReisenDer Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 15.01.2026 - III R 28/24 entschieden, dass nicht jeder Aufwand für die Anmietung von Hotelzimmern dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzurechnen ist. Voraussetzung für die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst.  e des Gewerbesteuergesetzes in der für den Erhebungszeitraum 2011 geltenden Fassung (GewStG) wäre, dass die Hotelzimmer dem (fiktiven) Anlagevermögen des anmietenden Gewerbebetriebs zuzuordnen sind. Ob eine solche Zuordnung zu erfolgen hat, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.STBV-Schillig2026-05-07T14:14:47+02:0007.05.2026|Aktuelles, Meldungen|Weiterlesen
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