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title: Neue Umzugskostenpauschalen festgelegt — Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt
url: https://stbv.tax/neue-umzugskostenpauschalen-festgelegt/
date: 2024-01-17
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# Neue Umzugskostenpauschalen festgelegt

Für die steuerliche Anerkennung von pauschalen Umzugskosten gelten folgende Beträge:[1]



 
Ab 1.4.2020
Ab 
1.6.2020
Ab 
1.4.2021
Ab 
1.4.2022
Ab 
1.3.2024


Ledige
   820 EUR
   860 EUR
   870 EUR
   886 EUR
 964 EUR


Verheiratete
1.639 EUR
1.433 EUR[2]
1.450 EUR
1.476 EUR
1.607 EUR


Erhöhungsbetrag für
weitere Personen
(z. B. Kinder)
 
361 EUR
 
573 EUR
 
580 EUR
 
590 EUR
 
643 EUR



Bedeutsam ist, dass die FinVerw. ab dem 1. März 2024 neue Umzugskostenpauschalen festgelegt hat.
 
Praxishinweis
Bei beruflich veranlassten Umzügen im Zusammenhang mit einer beruflich begrün­deten doppelten Haushaltsführung darf die Umzugspauschale unverändert nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.[3] Insoweit bedarf es eines Einzelnach­weises.
 
[1] BMF-Schr. v. 21.7.2021 – IV C 5 – S 2353/20/10004:002, BStBl I 2021, 1021 und BMF-Schr.
v. 28.12.2023 – IV C 5 – S 2353/20/10004:003
[2]           860 EUR + 573 EUR = 1.433 EUR
[3]           R 9.11 Abs. 9 S. 2 LStR 2023
