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title: Nds. FinMin: Zentralisierung der Bearbeitung gesellschaftsrechtlicher Grunderwerbsteuerfälle — Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt
url: https://stbv.tax/nds-finmin-zentralisierung-der-bearbeitung-gesellschaftsrechtlicher-grunderwerbsteuerfaelle/
date: 2026-10-27
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# Nds. FinMin: Zentralisierung der Bearbeitung gesellschaftsrechtlicher Grunderwerbsteuerfälle

Zum 1.1.2027 wird beim Finanzamt Lüneburg eine Zentralstelle für die Bearbeitung gesellschaftsrechtlicher Grunderwerbsteuerfälle eingerichtet. Das Finanzamt Lüneburg übernimmt somit die örtliche Zuständigkeit für alle niedersächsischen Finanzämter bei Erwerbsvorgängen nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GrEStG (und dabei insbesondere bei Umwandlungen nach § 1 Abs. 1 UmwG und Anwachsungen nach § 712 a BGB), nach § 1 Abs. 2 GrEStG oder nach § 1 Abs. 2a, 2b, 3 oder 3a GrEStG.

Für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge, die dem Finanzamt bis zum Ablauf des 31.12.2026 nach § 18 oder § 19 GrEStG angezeigt werden, gelten weiterhin die bisherigen Zuständigkeiten.

[Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten der Finanzbehörden vom 22.10.2026](https://stbv.tax/wp-content/uploads/2026/10/nds-gvbl-2026-93.pdf)
