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title: Gesundheitsunabhängige Tätigkeitsverbote eröffnen keinen Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz — Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt
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date: 2020-03-19
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# Gesundheitsunabhängige Tätigkeitsverbote eröffnen keinen Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz

Gesundheitsunabhängige Tätigkeitsverbote eröffnen keinen Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz
 
Eine freiwillige Quarantäne oder ein generelles (gesundheitsunabhängiges) Tätigkeitsverbot (z.B. Betriebsschließungen im Einzelhandel) durch Verordnungen der Landesregierungen nach § 32 Satz 1 Infektionsschutzgesetz eröffnen keinen Entschädigungsanspruch nach § 56 Absatz 3 Infektionsschutzgesetz. Dieser eröffnet sich nur bei dem in § 56 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz genannten Personenkreis.
 
 
Stand: 19.3.2020
