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title: Gefälschte E-Mails kündigen Steuerprüfung an — Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt
url: https://stbv.tax/gefaelschte-e-mails-kuendigen-steuerpruefung-an/
date: 2026-07-16
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# Gefälschte E-Mails kündigen Steuerprüfung an

Warnung vor Phishing
Gefälschte E-Mails kündigen Steuerprüfung an
Das Ministerium der Finanzen in Sachsen-Anhalt warnt vor gefälschten E-Mails. Die Nachrichten kündigen eine Steueraußenprüfung an. Im Betreff heißt es „Prüfungsanordnung gemäß § 193 AO“. Absender ist angeblich die Finanzverwaltung.
Bei diesen Nachrichten handelt es sich um Fälschungen. Die E-Mails wurden nicht von der Finanzverwaltung in Sachsen-Anhalt (Finanzamt, Ministerium der Finanzen) versendet. Auch der angezeigte Absendername sowie die Absenderadresse sind gefälscht.
Empfängern einer solchen Nachricht wird empfohlen, Anhänge oder Verlinkungen nicht zu öffnen und auf die E-Mail nicht zu antworten.
Immer wieder kommt es vor, dass im Namen der Steuerverwaltung, bspw. eines Finanzamtes, des Finanzministeriums oder des Bundeszentralamtes für Steuern, Betrugs-E-Mails versendet werden (sog. Phishing-Mails).

Betrugsversuche sind unter anderem an diesen Punkten zu erkennen:

Unpersönliche Anrede: Echte Behörden verwenden Ihren Namen und Ihre Steuer-ID, Betrüger oft allgemeine Formulierungen wie „Sehr geehrte Damen und Herren“.
Fehlerhafte oder widersprüchliche Angaben: Unterschiedliche Daten, fehlerhafte Steuernummern, Rechtschreibfehler oder unpassende Fachbegriffe im Schreiben.
Fehlende oder falsche Kontaktdaten: Kein Ansprechpartner, keine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des zuständigen Sachbearbeiters.
Unerwartete Kontaktaufnahme
Überprüfung der Absenderadresse: E-Mail-Adressen, die offiziellen Adressen nur ähneln, aber kleine Abweichungen enthalten.
