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title: Einzelfragen zur Abgeltungsteuer — Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt
url: https://stbv.tax/einzelfragen-zur-abgeltungsteuer/
date: 2018-04-19
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# Einzelfragen zur Abgeltungsteuer

[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Bei der Besteuerung von Kapitalerträgen mit der Abgeltungsteuer gibt es in der Praxis komplexe Sachverhalte. Das BMF hat sich nun zu verschiedenen Einzelfragen geäußert (BMF-Schreiben vom 12.4.2018, IV C 1 – S 2252/08/10004 :021) und geht beispielsweise auf folgende Themen ein:

27: Verfall einer Kaufoption,
32: Verfall einer Verkaufsoption,
100a (neu): Barausgleich beim Anteilstausch,
108 und 110 (insbesondere neues Beispiel zum Bezugsrecht): Kapitalerhöhung gegen Einlage,
166: Unentgeltliche Depotüberträge
174: Ausnahmen vom Steuerabzug
184a (neu): Übermittlung der Anschaffungsdaten bei Übertragung von Investmentanteilen von einem anderen inländischen Institut ohne Gläubigerwechsel sowie mit Gläubigerwechsel bei einem unentgeltlichen Erwerb im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 5 EStG,
193: Übermittlung der Anschaffungsdaten bei Übertrag ohne Gläubigerwechsel von einem ausländischen Institut,
251d: Meldung nach § 44 Absatz 1 Satz 10 EStG

Dieses BMF-Schreiben ergänzt das Schreiben vom 18.1.2016, IV C 1 – S 2252/08/10004 :017.
 
BMF-Schreiben vom 12.4.2018, IV C 1 – S 2252/08/10004 :021 >>
 
Wir empfehlen zu diesem Themenkomplex den Besuch unseres Seminars „Die Reform des Investmentsteuerrechts sowie Aktuelles zur Besteuerung von Kapitalerträgen“
 
 
Stand: 19.4.2018[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
