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title: BMF: Wechsel zur Einlagelösung nach § 14 Abs. 4 KStG i.d.F. des KöMoG — Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt
url: https://stbv.tax/bmf-wechsel-zur-einlageloesung-nach-%c2%a7-14-abs-4-kstg-i-d-f-des-koemog/
date: 2022-10-06
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# BMF: Wechsel zur Einlagelösung nach § 14 Abs. 4 KStG i.d.F. des KöMoG

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25. Juni 2021 (KöMoG) wurde in Bezug auf die ertragsteuerliche Organschaft ein Wechsel der bisherigen Behandlung von Minder- und Mehrabführungen vollzogen und die Bildung steuerlicher Ausgleichsposten durch die Einlagelösung ersetzt (§ 14 Absatz 4 KStG).
 
Das BMF hat nun in einem Schreiben geregelt, was für die Neuregelung zur Behandlung von Minder- und Mehrabführungen gilt. Dabei wird auf folgende Punkte eingegangen:
 
I. Zeitliche Anwendung
II. Behandlung von Minder- und Mehrabführungen
1. Steuerliche Auswirkungen
2. Rücklage nach § 34 Abs. 6e KStG
a. Bildung der Rücklage
b. Auflösung der Rücklage
c. Rücklage bei Personengesellschaften als Organträger
III. Steuerliches Einlagekonto (§ 27 KStG)
IV. Mittelbare Organschaft
1. Finanzielle Eingliederung nach Alternative 1
2. Finanzielle Eingliederung nach Alternative 2 oder Alternative 3
V. Kettenorganschaft
 
BMF-Schreiben v. 29.9.2022 – IV C 2 – S 27700/19/10004 :007
 
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