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title: BMF: Vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen von Elektrofahrzeugen — Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt
url: https://stbv.tax/bmf-vom-arbeitgeber-gewaehrte-vorteile-fuer-das-aufladen-von-elektrofahrzeugen/
date: 2020-10-02
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# BMF: Vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen von Elektrofahrzeugen

BMF: Vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen von Elektrofahrzeugen 
 
Das BMF hat sich mit Schreiben vom 29.9.2020 – IV C 5 -S 2334/19/10009 :00 zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 46 EStG und Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG Stellung genommen. 
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vom 7. November 2016 wurden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung von der Einkommensteuer befreit (§ 3 Nummer 46 EStG). 
Der Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit, die Lohnsteuer für geldwerte Vorteile aus der Übereignung einer Ladevorrichtung sowie für Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeit-nehmers für den Erwerb und für die Nutzung einer Ladevorrichtung pauschal mit 25 Prozent zu erheben (§ 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 EStG). 
Voraussetzung ist jeweils, dass die geldwerten Vorteile und Leistungen sowie die Zuschüsse zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. 
 
Die Finanzverwaltung äußert sich nun aktuell in einem Schreiben und geht auf folgende Aspekte ein: 

Grundsätze der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 46 EStG 
Steuerliche Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten 
Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG 
Reisekosten 
Zusätzlichkeitsvoraussetzung 
Aufzeichnungen im Lohnkonto 
Anwendungszeitraum 

 
BMF-Schreiben v. 29.9.2020 – IV C 5 -S 2334/19/10009 :00 >> 
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Stand: 02.10.2020
