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title: BfJ: Vor 1.3.2021 kein Ordnungsgeldverfahren für die verspätete Offenlegung von Jahresabschlüssen 2019! — Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt
url: https://stbv.tax/bfj-vor-1-3-2021-kein-ordnungsgeldverfahren-fuer-die-verspaetete-offenlegung-von-jahresabschluessen-2019/
date: 2020-12-15
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# BfJ: Vor 1.3.2021 kein Ordnungsgeldverfahren für die verspätete Offenlegung von Jahresabschlüssen 2019!

BfJ: Vor 1.3.2021 kein Ordnungsgeldverfahren für die verspätete Offenlegung von Jahresabschlüssen 2019!
 
Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gegen Unter­nehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanz­stich­tag 31. Dezember 2019 am 31. Dezember 2020 endet, vor dem 1. März 2021 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten. Damit sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Betei­ligten angemessen berücksichtigt werden.
Der DStV und seine Mitgliedsverbände hatten sich hierfür stark gemacht. Verbandspräsident Christian Böke begrüßt diese Entscheidung: „Wir freuen uns sehr, dass eine zentrale Forderung der Verbände umgesetzt wurde! Dies schafft eine dringend notwendige Entlastung des Berufsstandes.“
 
Quelle: Mitteilung des BfJ v. 15.12.2020 >>
Weitere Informationen: Info des DStV v. 15.12.2020 >>
 
 
Webinarempfehlung: Die Bescheinigung des Jahresabschlusses durch den StB in Zeiten der Corona-Krise
 
 
Stand: 15.12.2020
